Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 Eigentümer bestehender Wohngebäude, erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen.
Am 1. Juli 2015 trat die neue Fassung des Gesetzes in Kraft. Das EWärmeG 2015 gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Gebäude, bei denen ab dem 1. Juli 2015 die Heizungsanlage ausgetauscht wird.
Für Neubauten gibt es eine deutschlandweite Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Hier gilt seit dem 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG).